
So Ja – Gen Nein.
Vom Saatgut an
Dazu wird die gesamte Herstellungskette lückenlos in logistische Kontroll-Etappen unterteilt. Die Prozesspartner werden gezielt ausgewählt. Von der Saatgutbeschaffung über den Anbau, die Ernte, den Transport und die Weiterverarbeitung werden auf jeder Prozessstufe Kontaminationsrisiken aufgespürt und durch geeignete Maßnahmen ausgeschlossen. Dokumentations- und Informationspflichten sind bindend festgelegt.
Sorgfalt ist unsere Überzeugung
Vandemoortele ist ein familiengeführtes Unternehmen. Aus Überzeugung lässt Vandemoortele äußerste Sorgfalt bei der Umsetzung des IP-Konzeptes walten. Dennoch gibt es Einflüsse, die auch ein verantwortungsvoller Hersteller bei sorgfältigster Kontrolle nicht steuern kann. Die Bestäubung gentechnikfreier Kulturen mit Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen über Wind und Insekten beispielsweise kann auch bei großzügigen Abstandsregelungen der Kulturen untereinander nicht vollkommen ausgeschlossen werden.
Die EU hat daher mit hohem politischem Konsens einen Schwellenwert von 0,9 Prozent festgelegt — bezogen auf die jeweilige Zutat.
Unterhalb dieses Schwellenwertes sind zufällige, technisch unvermeidbare Beimischungen dann von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen, wenn der Hersteller sich nachweislich um ihre Vermeidung bemüht und die in Spuren vorhandenen gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der EU zugelassen sind. Für GVO, die eine EU-Zulassungsprüfung nicht durchlaufen und/oder nicht bestanden haben, gilt dagegen eine Null-Toleranz-Grenze.
Alle Sojola-Produkte erreichen diesen Schwellenwert bei Weitem nicht und sind daher kennzeichnungsfrei. Ausloben darf ein Hersteller diesen für sein Produkt positiven Aspekt jedoch auf der Verpackung nicht.
Verbraucherfreundliche Informationen
Verbraucherfreundlich aufgearbeitete Informationen zum Stand der Gentechnik in Nahrungsmitteln zeigt die Seite transgen.de.
